Das Gesetzesdekret Nr. 116 vom 3. September 2020 sieht vor, dass alle Verpackungen gemäß den Modalitäten der geltenden technischen UNI-Normen und unter Einhaltung der von der Kommission der Europäischen Union erlassenen Bestimmungen angemessen gekennzeichnet werden müssen, um die Sammlung, Wiederverwendung, Verwertung und das Recycling von Verpackungen zu erleichtern und den Verbrauchern korrekte Informationen über die Endbestimmung der Verpackungen zu liefern.

Die Hersteller sind außerdem verpflichtet, für die Identifizierung und Klassifizierung von Verpackungen die Art der verwendeten Verpackungsmaterialien anzugeben, und zwar gemäß der Entscheidung 97/129/EG der Kommission. Darüber hinaus wurde am 21. November 2022 der Ministerialerlass Nr. 360 vom 28. September 2022 veröffentlicht, der die Leitlinien zur Umweltkennzeichnung gemäß Artikel 219, Absatz 5 des Gesetzesdekrets Nr. 152 vom 3. April 2006 für die korrekte Erfüllung der Kennzeichnungspflichten von Verpackungen durch die Verantwortlichen verabschiedet.

Nachfolgend finden Sie eine Tabelle mit allen von iMilani verwendeten Verpackungsarten und ihren jeweiligen Recyclingcodes:

Liste der Verpackungen mit Materialidentifikationscode:

Holz

Typ

Code

HOLZPALETTEN

FOR 50

Pappe

Typ

Code

KARTONBOX

PAP 20

KARTONBÖGEN

PAP 20

KARTON-ECKEN

PAP 21

Kunststoff

Typ

Code

POLYPROPYLEN-UMREIFUNGSBÄNDER

PP 05

STRECKFOLIE/SCHRUMPFFOLIE

LDPE 04

POLYSTYROL-ABSTANDHALTER

PS 06

PALETTENABDECKBLÄTTER

LDPE 04

BLASENFOLIE

LDPE 04

PLURIBALL

LDPE 04

Die Etiketten und das durchsichtige Klebeband, die zum Etikettieren bzw. Verschließen der Kartons verwendet werden, können zusammen mit der Hauptverpackung, auf der sie angebracht sind, entsorgt werden. Diese Materialien gehen einzeln in die Sammlung des RESIDUAL / INDIFFERENTIATED DRY. Da diese jedoch im Vergleich zu den Hauptverpackungen nur einen unbedeutenden Gewichtsprozentanteil ausmachen, können sie zusammen mit letzteren in der dafür vorgesehenen Sammlung entsorgt werden.